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070110

Clubsatzung TheSatanSupport
Clubsatzung TheSatan1a
Clubsatzung 1prozent
Clubsatzung TheSatanMCGermany
 
von Werwolf - Kommentare: 0 - Gesehen: 481
060110

§1 Name, Sitz
Der Club führt den Namen The Satans MC Germany. Der Club versteht sich als Interessengemeinschaft. Der Club hat seinen Sitz in Immenstaad a.B..

§2 Zweck
Zweck des Clubs ist die Interessensgemeinschaft und das Motorrad Fahren in der Gemeinschaft.

§3 Eintritt von Mitgliedern
Mitglied des Clubs kann werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Über die Aufnahme entscheiden nach Abstimmung die Clubmitglieder.

§4 Beendigung der Mitgliedschaft
 
von Werwolf - Kommentare: 0 - Gesehen: 408
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